Landesverband Niedersächsischer Gartenfreunde e. V.
Verfasst am 26.07.2019 um 14:01 Uhr

Kollektivversicherungen mit optimalem Schutz

Gemeinsames Seminar von KVD und LNG in Hameln         

Versicherungen gehören zum Serviceangebot des Landesverbandes Niedersächsischer Gartenfreunde (LNG) für Verbände/Vereine und Gartenpächter. Über unseren Versicherungspartner, der KVD Kleingarten-Versicherungsdienst GmbH (KVD) haben wir dazu eine Reihe von Gruppenverträgen abgeschlossen. Diesen können die dem LNG angeschlossenen Verbände/Vereine und deren Gartenfreunde beitreten.

Experte in Versicherungsfragen: 

KVD-Geschäftsführer Joachim Richardt

Am 13. Juli erläuterte KVD-Geschäftsführer Joachim Richardt über 30 Gartenfreundinnen und Gartenfreunden worauf es bei den Versicherungen ankommt. Nach Hameln gekommen waren Teilnehmer, die in ihren Verbänden und Vereinen erste Anlaufstelle in Versicherungsfragen sind. Wie wichtig das Seminar war zeigte die intensive Diskussion. Das Ziel des Landesverbandes, im Seminar alle offenen Fragen zu klären, dürfte erreicht worden sein. Am Ende der sechsstündigen Veranstaltung gingen alle gut informiert nach Hause.

Auf das Kleingartenwesen ausgerichtete Gruppenverträge 

Joachim Richardt erklärte, dass die Gruppenverträge auf die Bedürfnisse des organisierten Kleingartenwesens abgestimmte Versicherungslösungen böten. Dabei würde stets auf günstige Prämien geachtet. Möglich sei dieses, weil deutschlandweit sehr viele Landesverbände Gruppenverträge über den KVD abgeschlossen hätten.

Bei den Gruppenverträgen sei zu beachten, so Joachim Richardt, dass Versicherungsnehmer der Landesverband sei, nicht der einzelne Verband/Verein oder das einzelne Mitglied. Diese erhielten daher auch keine eigene Police, sondern ein Merkblatt, in dem alle wichtigen Informationen aufgeführt seien. Der Einzelne müsse keinen Vertrag abschließen oder kündigen, sondern er trete durch die Meldung beim Verein oder Verband dem Gruppenvertrag bei.

Die Merkblätter und auch die Vordrucke für die Schadensmeldungen gibt es im Internet auf der Seite des LNG (https://www.gartenfreunde-niedersachsen.de/service/kleingarten-aber-wie).

Im Mittelpunkt des Versicherungsangebotes steht die FED-Versicherung für die Pächter. Sie schützt die Laube gegen Feuer-, Sturm- und Hagelschäden und den Laubeninhalt gegen Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Vandalismus-, Sturm- und Hagelschäden Darüber hinaus besteht eine Glasversicherung für die Verglasung Laube einschließlich zulässiger Glasgewächshäuser. „Die FED-Versicherung ist eine Sachversicherung“, betonte Joachim Richardt. Die gewählte Versicherungssumme müsse sich zur Vermeidung einer Unterversicherung an dem Neubauwert der versicherten Gebäude und am Wiederbeschaffungswert des Inventars orientieren. Die Versicherung des Laubeninhalts beschränke sich auf Dinge, die in einem Kleingarten üblich seien.

Der Wert einer Laube hängt entscheidend von ihrer Bauweise ab. Die Grafik erläutert, wie unterschiedlich diese sein kann, sodass die tatsächlichen Gegebenheiten zwingend zu beachten sind. Bei der Ermittlung des Versicherungswertes sind alle zulässigen Gebäude und alle Bauteile auf der Grundlage der aktuellen gewerblichen Baupreise zu berücksichtigen. Dazu gehört natürlich auch das Fundament.

 Auf wichtige Umstände machte der Referent aufmerksam: „FED-Versicherung zum Neuwert bedeutet, dass bei einem Totalschaden eine neue Laube errichtet wird, bei ausreichender Versicherungshöhe schlüsselfertig durch eine Firma. Die schadenbedingt notwendigen Aufräumungs- und Abbruchkosten werden bis zur Höhe der Gebäude-Versicherungssumme für die Laube zusätzlich übernommen.“ Da Brandschutt häufig als Sonderabfall behandelt würde und der Transport vom Garten zum Container oft sehr aufwändig sei könnten hier hohe Kosten entstehen.

Laube und Laubeninhalt

Joachim Richardt ging auf die Unterschiede der versicherten Gefahren in Bezug auf den Versicherungsschutz für die Laube und den Laubeninhalt dar.

Er erläuterte auch, warum der Garten selber nicht versichert sei: „Ein Einbruch ist das gewaltsame Eindringen in ein Gebäude oder in den Raum eines Gebäudes. Das Betreten eines fremden Grundstückes ohne oder gegen den Willen des Berechtigten ist Hausfriedensbruch.“ Dieser sei nicht versicherbar.

Viele Pächter haben heute ein Gewächshaus auf ihrer Parzelle. Dazu erklärte er: „Schäden an Glasgewächshäusern sind über die Glasversicherung abgedeckt.“ Feuer-, Sturm- oder Hagelschäden an Gewächshäusern aus Doppelstegplatten sind im Rahmen der Laubenversicherung abgedeckt, sofern der Neubauwert dieser Gewächshäuser bei der Höhe der Gebäude-Versicherungssumme berücksichtigt wurde. Joachim Richardt wies auf die Bedeutung der Außenversicherungsklausel im Rahmen der privaten Hausratversicherung im Schadensfall hin. Sie ersetzt in versicherten Schadenfällen Gegenstände, die sich nur vorübergehend (in der Regel bis zu drei Monaten) in der Laube befunden haben. Beispielsweise Arbeitsgeräte und Maschinen, die nicht der Gartenbewirtschaftung dienen und nur vorübergehend, z.B. für anstehende Reparaturarbeiten, in der Laube aufbewahrt wurden.

Vereine als Ansprechpartner

 Als Ansprechpartner für die Erklärung zur Teilnahme am Gruppenvertrag des LNG stehen für die Pächter die Vereine zur Verfügung. Dort erhalten sie die notwendigen vom KVD zur Verfügung gestellten Materialien (z.B. Merkblätter), um sich über die angebotenen Versicherungsprodukte und deren Umfang zu informieren. Die für Versicherungsangelegenheiten in den Vereinen zuständigen Gartenfreunde sollten möglichst bei einer Gartenübernahme hinzugezogen werden, damit die angesprochenen Materialien frühzeitig ausgehändigt werden können. Im Schadensfall muss die Schadensanzeige grundsätzlich über den Verein beim zuständigen Verband eingereicht werden, damit z.B. auch die Zahlung der Versicherungsprämie bestätigt werden kann.

Rechtschutz und Haftpflicht

Nach den ausführlichen Erläuterungen und Diskussionen zur FED-Versicherung ging Joachim Richardt noch auf Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherungen für Vereine ein. Auch hierfür gebe es Gruppenverträge mit dem Landesverband. Beide Versicherungen sind gleichermaßen wichtig, weil sie unterschiedliche Aufgaben haben.

So erstattet die Rechtsschutzversicherung in den versicherten Leistungsarten im Rahmen und Umfang des Gruppenvertrages Rechtsverfolgungskosten, z.B. die gesetzlichen Gebühren und Auslagen für Rechtsanwälte und Gerichte. Der Versicherungsschutz gliedert sich in den Vereins-Rechtsschutz und Grundstücks- und Pachtrechtsschutz. Der Grundstücks- und Pachtrechtsschutz hilft dem Verpächter (Verband/Verein) insbesondere bei Klagen auf Herausgabe und Räumung der Parzellen nach Kündigung der Pachtverträge.

Die Vereins-Haftpflichtversicherung schützt den Verband/Verein vor der Inanspruchnahme auf Schadenersatz. Sie hat die Aufgabe, die Haftungsfrage zu prüfen, berechtigte Schadenersatzansprüche zu bezahlen (Freistellungsfunktion) und unberechtigte Schadenersatzansprüche auf ihre Kosten im Namen des Verbands/Vereins abzuwehren (passive Rechtsschutzfunktion). Im Gegensatz dazu fällt die aktive Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unter die Leistungsart Schadensersatz-Rechtsschutz im Rahmen der Vereins-Rechtsschutzversicherung.

 Am Ende des Tages war Joachim Richardt sehr zufrieden. „Es war eines meiner anstrengendsten aber auch besten Seminare.“ Die Beteiligung der Gartenfreundinnen und Gartenfreunde war überwältigend. Das zeige ihr großes Engagement und die Bedeutung dieser Veranstaltungen. Der LNG wird daher Versicherungsseminare in regelmäßigen Abständen anbieten. J.R.