Am 13. Juli erläuterte KVD-Geschäftsführer Joachim Richardt über 30 Gartenfreundinnen und Gartenfreunden worauf es bei den Versicherungen ankommt. Nach Hameln gekommen waren Teilnehmer, die in ihren Verbänden und Vereinen erste Anlaufstelle in Versicherungsfragen sind. Wie wichtig das Seminar war zeigte die intensive Diskussion. Das Ziel des Landesverbandes, im Seminar alle offenen Fragen zu klären, dürfte erreicht worden sein. Am Ende der sechsstündigen Veranstaltung gingen alle gut informiert nach Hause.
Auf das Kleingartenwesen ausgerichtete Gruppenverträge
Joachim Richardt erklärte, dass die Gruppenverträge auf die Bedürfnisse des organisierten Kleingartenwesens abgestimmte Versicherungslösungen böten. Dabei würde stets auf günstige Prämien geachtet. Möglich sei dieses, weil deutschlandweit sehr viele Landesverbände Gruppenverträge über den KVD abgeschlossen hätten.
Bei den Gruppenverträgen sei zu beachten, so Joachim Richardt, dass Versicherungsnehmer der Landesverband sei, nicht der einzelne Verband/Verein oder das einzelne Mitglied. Diese erhielten daher auch keine eigene Police, sondern ein Merkblatt, in dem alle wichtigen Informationen aufgeführt seien. Der Einzelne müsse keinen Vertrag abschließen oder kündigen, sondern er trete durch die Meldung beim Verein oder Verband dem Gruppenvertrag bei.
Die Merkblätter und auch die Vordrucke für die Schadensmeldungen gibt es im Internet auf der Seite des LNG (https://www.gartenfreunde-niedersachsen.de/service/kleingarten-aber-wie).
Im Mittelpunkt des Versicherungsangebotes steht die FED-Versicherung für die Pächter. Sie schützt die Laube gegen Feuer-, Sturm- und Hagelschäden und den Laubeninhalt gegen Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Vandalismus-, Sturm- und Hagelschäden Darüber hinaus besteht eine Glasversicherung für die Verglasung Laube einschließlich zulässiger Glasgewächshäuser. „Die FED-Versicherung ist eine Sachversicherung“, betonte Joachim Richardt. Die gewählte Versicherungssumme müsse sich zur Vermeidung einer Unterversicherung an dem Neubauwert der versicherten Gebäude und am Wiederbeschaffungswert des Inventars orientieren. Die Versicherung des Laubeninhalts beschränke sich auf Dinge, die in einem Kleingarten üblich seien.
Der Wert einer Laube hängt entscheidend von ihrer Bauweise ab. Die Grafik erläutert, wie unterschiedlich diese sein kann, sodass die tatsächlichen Gegebenheiten zwingend zu beachten sind. Bei der Ermittlung des Versicherungswertes sind alle zulässigen Gebäude und alle Bauteile auf der Grundlage der aktuellen gewerblichen Baupreise zu berücksichtigen. Dazu gehört natürlich auch das Fundament.
Auf wichtige Umstände machte der Referent aufmerksam: „FED-Versicherung zum Neuwert bedeutet, dass bei einem Totalschaden eine neue Laube errichtet wird, bei ausreichender Versicherungshöhe schlüsselfertig durch eine Firma. Die schadenbedingt notwendigen Aufräumungs- und Abbruchkosten werden bis zur Höhe der Gebäude-Versicherungssumme für die Laube zusätzlich übernommen.“ Da Brandschutt häufig als Sonderabfall behandelt würde und der Transport vom Garten zum Container oft sehr aufwändig sei könnten hier hohe Kosten entstehen.