Landesverband Niedersächsischer Gartenfreunde e. V.
Verfasst am 26.11.2021 um 11:32 Uhr

Änderungen der FED-Versicherung zum 01. Januar 2022

Zum 01. Januar 2022 ändert sich der FED-Gruppenvertrag zwischen dem

Landesverband Niedersächsischer Gartenfreunde e.V. (LNG) und dem

Kleingarten-Versicherungsdienst GmbH (KVD).

Wesentliche Änderungen sind:

die Erhöhung der Grundversicherungssumme von 5.000€ auf 10.000€. Damit verbunden ist eine Anpassung des Jahresbeitrages auf 35,00 Euro. Die Anpassung tritt automatisch in Kraft.

Die Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Gebäudebeschädigungen nach einem Einbruchdiebstahl in die versicherten Gebäude von bisher 600,00 € auf 700,00 €.

Die Anhebung des Stundensatzes für in Eigenleistung durchgeführte schadenbedingt erforderliche Reparaturarbeiten von bisher 10,00€ auf 15,00€ pro Stunde.

Wichtiger Hinweis für die Höherversicherung

Eine zusätzlich zur Grundversicherung abgeschlossene Höherversicherung wird nicht automatisch angepasst.

Beispiel

alt: Grundversicherung 5.000 € + Höherversicherung 7.000 € = Versicherungssumme 12.000 €

neu: Grundversicherung 10.000 € + Höherversicherung 7.000 € = Versicherungssumme 17.000 €

Wünschen Sie eine Veränderung, dann müssen Sie als Versicherte/r selber aus haftungsrechtlichen Gründen eine Veränderung der bisher vereinbarten Höherversicherung auf dem bekannten Weg über den Verein beantragen!
Denken Sie bitte auch an die Änderung von Daueraufträgen oder Einzugsermächtigungen.

Reicht die Grundversicherung aus?

Die in den letzten Jahren extrem gestiegenen Preise machten es erforderlich, die in der Grundversicherung bestehende Gebäudeversicherungssumme zu überprüfen. Mit der Anpassung der Grundversicherung wird zumindest für Lauben in einfacher Ausführung ein zeitgemäßer Versicherungsschutz angeboten. Als Versicherte/r müssen Sie aber prüfen, ob die Summe nach dieser Erhöhung dem Wiederaufbauwert Ihres versicherten Gebäudes (incl. Fundamenten) zu heutigen gewerblichen Baupreisen entspricht. So vermeiden Sie eine Unterversicherung und Abzüge im Schadensfall.

Ändert sich die Inhaltsversicherung?

Die Grundversicherungssumme in der Inhaltsversicherung bleibt unverändert. Sofern der Wiederbeschaffungswert der versicherten Sachen die Grundversicherungssumme übersteigt, ist zur Vermeidung einer Unterversicherung eine ausreichende Höherversicherung abzuschließen.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen sowie Beispielrechnungen finden Sie in der u.a. Präsentation des KVD.

Das ab Januar 2022 gültige Merkblatt zur FED Versicherung finden Sie auf unserer Internetseite

www.gartenfreunde-niedersachsen.de unter Service/Versicherungen/FED-Versicherung.

Dokumente: